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 | OFFENER
			Brief an das Verkehrsministerium:
			Umsetzung
			der EU-RL 2001/42/EG: wurde der Luftverkehr absichtlich
			vergessen?
			 
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			Original Message ----- 
			
			From:
			Johanna Aschenbrenner-Faltl
			
			
			To:
			post@bmvit.gv.at 
			
			Cc:
			Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at
			; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at
			; BMVIT Mag.Robert Böhm
			; ORR Mag. Johannes
			Scheuringer ; VB
			Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; MR
			Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at
			; Heger Susanne
			; martin.fischer@hegerpartner.com
			
			
			Sent:
			Wednesday, December 19, 2007 5:00 AM
			Subject:
			Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr Sehr
			geehrter Herren!
			Da
			ich - ausgenommen von der Dame des Umweltbundesamtes - auf
			tieferstehendes e-mail 6 Wochen lang weder Lesebestätigung noch
			Antwort erhalten habe, übermittle ich Ihnen dieses nun
			nochmals und ersuche um Empfangsbestätigung sowie
			Bestätigung der Weiterleitung an die als Kopienempfänger
			Genannten durch die Posteinlaufstelle 
			
			 
			und
			um Beantwortung der Fragen durch die mittels Kopien
			angeschriebenen Beamten, vor allem von Herrn DI Florian Matiasek,
			auf den angeblich die legistischen Arbeiten zurückgehen
			sollen!
			 
			Dieses
			mail ist als OFFENER Brief zu verstehen, da er ins Internet
			gestellt wird.
			 
			Mit
			freundlichen Grüßen
			Johanna
			Aschenbrenner-Faltl
 
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			Original Message ----- 
			
			From:
			Johanna Aschenbrenner-Faltl
			
			
			To:
			office@bmvit.gv.at 
			
			Cc:
			Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at
			; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at
			; BMVIT Mag.Robert Böhm
			; ORR Mag. Johannes
			Scheuringer ; VB
			Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; MR
			Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at
			
			
			Sent:
			Tuesday, October 30, 2007 10:59 AM
			Subject:
			Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr
 An
			das
			Bundesministerium
			für Verkehr, Innovation und Technologie
			z.
			Hdn. DI Florian Matiasek
			 
			Betrifft:
 Umsetzung
			der EU-RL 2001/42/EG zum Thema Verkehrslärm;
 wurde der
			Fluglärm absichtlich ausgelassen? 
			
			 
			Sehr
			geehrte Damen und Herren!
			Sehr
			geehrter Herr VB DI Matiasek!
 
 Bekanntlich steht
			die EU auf dem Standpunkt, dass dann, wenn eine RL nicht, oder
			nicht vollständig umgesetzt ist, die EU-RL unmittelbar
			anzuwenden ist und judizieren alle EU-Instanzen so.
 
 Die
			EU-RL über Lärm stellt klar, dass sie auch
			(selbstverständlich) für Verkehrslärm gilt.
 
 Nach
			dem Bundesgesetz 96/I/2005 über die strategische Prüfung
			im Verkehrsbereich, das im Wesentlichen auf Ihre legistischen
			Arbeiten zurückgehen soll, wird unter dem Sinn des Gesetzes
			in §1 Abs. 2 die Umsetzung der EU-RL in innerösterreichisches
			Recht erklärt.
 
 Just der Luftverkehr fehlt im §2
			Abs.2 (leg.cit.). Auch in anderer Stelle findet sich im Gesetz
			keine Umsetzung der EU-RL für Luftverkehr, der in der
			EU-RL naturgemäß nicht ausgenommen ist.
 
 Für
			den gemeinnützigen Verein AFLG Antifluglärmgemeinschaft,
			Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch
			Flugverkehr, ZVR-Nr.481863180, bitte ich um Mitteilung ob der
			Luftverkehr und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen
			vorsätzlich bei der Richtlinienumsetzung ausgelassen
			wurden, mit dem Ergebnis, dass die EU-RL 2001/42/EG des
			europäischen Parlamentes und des Rates unmittelbar von dem
			vollziehenden Beamten anzuwenden ist.
 
 Will man im
			Ministerium wirklich, dass die genannte Richtlinie des Rates der
			EU im anhängigen UVP-Verfahren vom Amt der NÖ-Landesregierung
			als UVP-Behörde tatsächlich unmittelbar angewendet
			werden muss?
			 
			Mit
			freundlichen Grüßen
			für
			der Verein AFLG Antifluglärmgemeinschaft
 Johanna
			Aschenbrenner-Faltl
 Schriftführerin
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