Kurz in die Vergangenheit:  Wie Sie wissen wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Ausbauten am Flughafen Wien vorgenommen, 

ohne dass diese jemals einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen worden wären (Erweiterung des bestehenden Pisten- und Terminalsystems, 

Abstellflächen für Flugzeuge, Frachtgebäude, Terminalgebäude Skylink etc.). Diese von allen beteiligten Behörden (insbesondere dem BMVIT) 

unterstützte Vorgangsweise wurde in einer Beschwerde der Kommission der Europäischen Union zur Kenntnis gebracht. 

Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein, die Republik Österreich überredete die Kommission die Sache 

über eine nachträgliche UVP zu lösen und veranstaltete anschließend einen zahnlosen ex-post Umweltverträglichkeitsbericht, 

der die Kommission befriedigte.  Daraufhin wendeten wir uns mit einer Beschwerde an den EU-Ombudsmann.

 

Der EU-Ombudsmann hat in einem soeben bekanntgemachten Bericht (siehe Beilage in englischer und deutscher Sprache)

 

     ·        neuerlich festgestellt, dass Österreich keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Flughafen Wien durchgeführt hat, 

          obwohl in den Jahren ab 1999 umfangreiche Ausbauten am Flughafen vorgenommen wurden und eine UVP nach dem Recht der EU vorgeschrieben gewesen wäre,

    ·        festgestellt, dass der durchgeführte „ex-post Umweltverträglichkeitsbericht“ (UVB) der Vereinbarung, nachträglich eine UVP durchzuführen, 

         nicht entsprochen hat, und   festgestellt, dass die EU-Kommission die Verpflichtung der Republik Österreich, diese Vertragsverletzung zu sanieren, 

         nicht ordentlich verfolgt hat, sondern sich mit dem durch den Flughafen selbst entwickelten ex-post UVB zufrieden gegeben hat, 

        der noch dazu durch das Verkehrsministerium durchgeführt wurde – also gerade jenes Ministerium, das einen Großteil der rechtswidrigen Genehmigungen erteilt hat.

 

Der EU-Ombudsmann wird seine Ergebnisse in einem Sonderbericht dem europäischen Parlament vorlegen und in einer Sitzung des Europäischen Parlamentes 

im Juni von der EU-Kommission Rede und Antwort verlangen. Es geht ihm offensichtlich auch darum klarzustellen, dass Richtlinien und Gesetze 

ganz grundsätzlich einzuhalten sind.

 

Somit hat sich der EU-Ombudsmann zur Anwendung des schärfsten Mittels, das ihm zur Kontrolle der Gebarung der Kommission zusteht, entschieden. 

Das sagt viel über die Bedeutung des Falles aus.

 

Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament die EU-Kommission auffordern wird, die Vertragsverletzung durch die Republik Österreich 

weiter zu verfolgen und auf einer ernsthaften Sanierung durch Nachholung der gebotenen UVP im Rahmen eines echten UVP-Verfahrens zu beharren.

 

Das kann entweder durch Aufhebung der in den letzten Jahren ergangenen Genehmigungen, durch neuerliche Beurteilung der immer wieder geänderten Projekte 

oder durch Aufnahme der bisherigen „UVP-freien“ Projekte in das UVP-Verfahren zur dritten Piste erfolgen. Es kann aber bereits jetzt gesagt werden, 

dass sich damit die Genehmigung der dritten Piste, die ja auf diesen rechtswidrigen Ausbauten aufbaut, weiter verzögern wird.