Österreichische Landesumweltanwälte sprechen sich gegen die 3. Piste aus

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Öffentlichkeit unbemerkt, aber durchaus als sensationell zu bezeichnen, ist die jüngst in der Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ 

erschienene Stellungnahme der österreichischen Landesumweltanwälte zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
 

Die Umweltanwälte aller neun Bundesländer bezeichnen die Entscheidung gegen die 3. Piste als „positiven Präzedenzfall“, mit dem das Bundesverwaltungsgericht gezeigt hat, 

„dass Österreich seine Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen ernst nimmt“. Hervorgehoben werden die bereits heute messbaren Auswirkungen des Klimawandels 

gegenüber der Prognose einer möglichen Überlastung des Flughafens irgendwann in der Zukunft.

Sensationell ist diese Stellungnahme insbesondere deshalb, weil der Wiener und der Niederösterreichische Umweltanwalt – wie politisch von Wien und NÖ geheißen – 

den Mediationsvertrag zur 3. Piste befürwortend unterschrieben hatten (Unterschriftsblatt anbei).  Der Wiener und der Niederösterreichische Umweltanwalt haben auch – 

wie politisch angeordnet –  ihre Rechte und Pflichten als „Anwalt der Umwelt“ im Verfahren nicht wahrgenommen, obwohl sie von Gesetzes wegen Parteistellung gehabt hätten. 

Sie haben es uns, den BürgerInnen überlassen, ihre Aufgabe zu übernehmen.

Mit dem Lob der Umweltanwälte von Wien und Niederösterreich für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die 3. Piste, kündigen diese de facto den 

Mediationsvertrag mit der Flughafen Wien AG auf und rebellieren gegen das politische Diktat. 

Die Bekehrung kommt spät, hoffentlich nicht zu spät.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Dr. Susanne Heger
Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West und Wienerwaldgemeinden

www.14gegenflieger.at