Von: 14gegenFlieger <Office@14gegenflieger.at>
Date: Fr., 22. Nov. 2019 um 17:22 Uhr
Subject: EuGH schränkt Incentivepolitik der Flughäfen ein
To: 14gegenFlieger <Office@14gegenflieger.at>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schon vor Jahren hat der Flughafen Wien neben der
offiziellen Entgeltordnung, die vom BMVIT zu genehmigen ist,
„Incentiveprogramme“ eingeführt.
Mit diesen unterwandert er die
behördlich genehmigten Tarife und jagt die Billigairlines gegeneinander
in den Preiskampf.
Dieser Politik hat der Europäische Gerichtshof nun deutliche Grenzen gesetzt.
Mit Urteil C-379/18 vom 21. November 2019 (Deutsche Lufthansa / Land Berlin)
hat der EuGH entschieden,
dass am Flughafen Berlin-Tegel mit einzelnen
Airlines
vertraglich vereinbarte Entgeltregelungen an der behördlich genehmigten
Entgeltordnung
vorbei dem Unionsrecht (Richtlinie über
Flughafenentgelte) widersprechen,
da sie die erforderliche Transparenz
vermissen lassen und eine Diskriminierung unter Airlines ermöglichen.
Diese Entscheidung bedeutet eine verbindliche Auslegung von EU-Recht und betrifft somit alle Flughäfen in der EU.
Es wäre noch verfrüht, die genauen Auswirkungen
dieser Entscheidung abzuschätzen, aber eines steht fest:
Das Urteil des
EuGH bedeutet einen massiven Einschnitt in die Geschäftspolitik der
Flughafen Wien AG.
Mit besten Grüßen
Ihre
Dr. Susanne Heger
BürgerInnen für Transparenz, Kostenwahrheit und Nachhaltigkeit in der Luftfahrt