Fluglärm: 2006 - Verschlechterung für den Westen Wiens  
 
Wien (OTS) - "Ich habe die Jubelmeldungen des Dialogforums und
allen voran des Gemeinderats Valentin satt. Die Bewohner des Westens
von Wien mussten den gesamten Herbst 2006, der wettermäßig ein Traum
war, den Interessen des Flughafens und seiner Aktionäre opfern",
erklärt verärgert  Dr. Hinteregger vom Lärmschutz Laaerberg zum
Evaluierungsbericht 2006 des Dialogforums. 

   Tatsächlich war die Fluglärmbelastung im Westen Wiens im
außergewöhnlich warmen und sonnigen Herbst 2006 enorm. 2755 Flugzeuge
im September und 2642 im Oktober landeten über dem Westen Wiens am
Flughafen Wien Schwechat. Die Belastung der beiden Monate entspricht
einer durchschnittlichen Jahresbelastung in den 90er-Jahren, bevor
die Landepiste 11/29 im Jahr 1997 um 500 Meter in Richtung Stadt
verlängert wurde. "Ich habe den Evaluierungsbericht 2006 studiert und
daraus geht eindeutig hervor, dass die Lärmbelastung gegenüber 2005
in Favoriten schlimmer wurde", fügt Dr. Hinteregger hinzu.

   Ing. Johannes Bischof vom Verein gegen Fluglärm in Wien West
ergänzt: "Die Menschen haben die Beschwerden aufgegeben, weil sie
nichts bringen. Die Wolfersberger und Kordoner im Westen Penzings
sind gegen den Fluglärm Sturm gelaufen, 2001 haben sie 3000
Unterschriften gegen die geplante Bündelung des Flugverkehrs über
ihrem Wohngebiet gesammelt, mit dem Ergebnis, dass der Fluglärm über
ihrem Wohngebiet zu fast 100% gebündelt wurde."

   Beide Bürgerinitiativen haben sich gemeinsam mit 25 weiteren
Bürgerinitiativen aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland mit
einer Beschwerde an die EU-Kommission gewendet, dass der Ausbau des
Flughafen Wien Schwechat ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
stattgefunden hat. Die Kommission hat den Bürgerinitiativen bereits
durch ein Mahnschreiben an die Republik im März 2007 Recht gegeben.
Nun laufen Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und der
EU-Kommission über das Nachholen der Umweltverträglichkeitsprüfung,
wobei die EU-Kommission fordert, dass Gegenstand der nachträglichen
UVP auch die Erteilung von  Auflagen zum Schutz der belasteten
Bevölkerung ist. Sollte es zu keiner Einigung über die Bedingungen
des Nachholens der UVP kommen, so wird die Kommission den zweiten
Verfahrensschritt gegen die Republik Österreich setzen und in einer
begründeten Stellungnahme die Klage beim Europäischen Gerichtshof
auch formell ankündigen.

Rückfragehinweis:


   Bürgerinitiative Lärmschutz Laaerberg 
   mailto:office@fluglaerm10.at 
   www.fluglaerm10.at
   
   Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West
   mailto:office@14gegenflieger.at
   www.14gegenflieger.at


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