Betreff: OTS0063 Flughafen Wien: Nachholen der UVP - Klarstellung
OTS0063 
5 CI 0245 HPR0001 II                          Fr, 08.Feb 
2008
Verkehr/Luftfahrt/Umwelt/Recht/Justiz/Politk/EU/Wien/Niederösterreich
>>>Flughafen<<< 
Wien: Nachholen der UVP - Klarstellung
   Wien (OTS) - Nachdem in den 
letzten Tagen mehrere teils unrichtige
und teils widersprüchliche Meldungen 
in den Medien über den Stand des
Vertragsverletzungsverfahren aufgetaucht 
sind, sehen sich die
Vertreter der in Brüssel beschwerdeführenden Bürger 
gezwungen, eine
klärende Stellungnahme abzugeben.
   Aufgrund von 
Telefonaten und informeller Korrespondenz mit den
zuständigen Beamten stehen 
folgenden Eckpunkte derzeit fest:
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung für 
den >>>Flughafen<<< Wien muss
  nachgeholt werden;
- 
Gegenstand sind - grob gesprochen - die Ausbauten der letzten zehn
  Jahre, 
jedenfalls nicht nur - wie von den Medien vielfach
  berichtet - der 
Skylink;
- Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik 
Österreich
  wird weitergeführt, wenn die nachträgliche UVP nicht 
entsprechend
  der Vereinbarung mit der Kommission durchgeführt wird 
;
- Die Verletzung der UVP-Pflicht ist eindeutig und mittlerweile
  
unstrittig;
- Derzeit sind die letzten Details der nachträglichen UVP 
in
  Ausarbeitung, Ende Februar sollen die Verhandlungsergebnisse im
  
Internet veröffentlicht werden;
- Die nachträgliche UVP steht unter der 
Aufsicht der Kommission.
   Die Presseaussendung der Staatssekretärin 
Kranzl vom 25. Jänner
2008 ist inhaltlich nicht korrekt. Ebenfalls nicht 
korrekt ist auch
die von der >>>Flughafen<<< Wien AG immer 
wieder gegenüber den Medien
abgegebene Erklärung, die 
>>>Flughafen<<< Wien AG habe sich immer an 
die
österreichischen Gesetze gehalten. Da das österreichische 
Umweltrecht
auf dem Umweltrecht der Europäischen Union basiert, bedeutet 
die
Verletzung des einen automatisch die Verletzung des 
anderen.
Rückfragehinweis:
   Heger & Partner Rechtsanwälte
   
für 27 >>>Fluglärm<<<-Bürgerinitiativen aus W, NÖ und B
   
T: (+43 1) 595 48 18-0; F: (+43 1) 595 48 18-20;
   E: office@hegerpartner.com
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OTS0063    
2008-02-08/09:55
080955 Feb 08
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